Bestellung eines geeigneten Koordinators Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustelle
Die Bauwirtschaft, eine der wichtigsten Branchen der europäischen Wirtschaft, hat die schlechteste Unfallbilanz.
Auf Baustellen in Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf Baustellen haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen.
Um Leben und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu schützen, muss mehr getan werden! Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Deshalb sind sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung).
Diese Verordnung hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Dem dient u.a. die in § 3 enthaltene Verpflichtung für den Bauherrn, in bestimmten Fällen einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen. Diese "Hilfe" soll den Bauherrn bei der Auswahl und Beauftragung eines fachlich und persönlich geeigneten Koordinators sowie bei der Kontrolle der Tätigkeit des eingesetzten Koordinators unterstützen und ihm helfen, die erforderliche Koordination wirtschaftlich und seiner Verantwortung entsprechend zu veranlassen.
Beispielhaft werden auch die Aufgaben des Koordinators dargestellt, die diesem übertragen werden sollten.Zur Unterstützung der Einführung und Anwendung der Baustellenverordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein Aktionsprogramm initiiert, an dem Bund, Länder, Berufsgenossenschaften, Sozialpartner und Fachverbände mitwirken. Diese Hilfe für den Bauherrn entstand unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und stellt den gemeinsamen Standpunkt der am Aktionsprogramm beteiligten Seiten dar.
Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, gegebenenfalls auch mehrere Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.Der Einsatz von Nachunternehmern, d.h. von Firmen, die Teilleistungen, z. B. die Elektroinstallation, im Rahmen des Gesamtbauvorhabens selbständig ausführen, bedeutet das Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber.Die Bestellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des Koordinators erledigt werden können.
Der Koordinator als Fachexperte hat die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten .Er hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten